Carport mit einer Immobilie kaufen?

Vorsicht beim Kauf gebrauchter Immobilien mit Carports und Co.

 

Viele Immobilienkäufer entscheiden sich für bereits bestehende Immobilien. Auf den betreffenden Grundstücken sind allerdings auch recht häufig Schwarzbauten zu finden. Sie reichen vom nicht genehmigten Carport über Garagen, Gartenlauben und fest verankerten Festzelten bis hin zu Anbauten an das Wohnhaus. Je nach Nutzung des nicht genehmigten Anbaus, der Garage oder des Carports können auf die Käufer ernsthafte Probleme zukommen. Dazu zählen etwa Bußgelder oder auch eine Abrissverfügung. Es gibt aber Mittel und Wege, sich vor solch unangenehmen Überraschungen zu schützen.

 

So sollte ein Immobilienkäufer sich vom Verkäufer in jedem Fall eine Baugenehmigung vorlegen lassen. Diese darf sich nicht nur auf das ursprüngliche Wohnhaus, sondern auch auf alle anderen Bauten auf dem Grundstück beziehen. Ebenso wichtig ist es, sich die Genehmigungsakten, die beim Bauamt der Stadt vorliegen, gegen eine geringe Gebühr kopieren zu lassen. Damit kann genau überprüft werden, ob der bestehende Carport tatsächlich legal gebaut wurde. Ist dies nicht der Fall, sollte man die Finger von dem Kauf lassen.

 

Eine Abrissverfügung wird allerdings nur sehr selten ausgestellt, in der Regel wird die Stadt eine Duldung in Betracht ziehen. Sofern diese möglich ist, können Carport, Garage oder Gartenlaube auch weiterhin genutzt werden. Es kann allerdings zu einer Nutzungseinschränkung kommen. Wird die Garage etwa zum Wohnraum umfunktioniert, kann dies von der Stadt unterbunden werden.

 

Für die Käufer gebrauchter Immobilien ist zudem eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers sinnvoll, dass alle Bauten auf dem Grundstück genehmigt sind. Kommt es anschließend dennoch zu Problemen, kann sich der Käufer auf diese Bestätigung beziehen und den Verkäufer in Regress nehmen.

 

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